Noch nicht regulierte Bagatellschäden am Kfz aus dem Jahr 2008 können nur in Anspruch genommen werden wenn der Unfall bis spätestens 31. Dezember gemeldet wird. Ist der Unfall erst im Dezember geschehen kann dieser laut der Deutschen Versicherer (GDV) noch bis Ende Januar 2009 gemeldet werden. Ein PKW-Halter ist dazu verpflichtet einen Unfallschaden bis spätestens einer Woche nach dem Unfall seiner Kfz-Versicherung zu melden. Bagatellschäden bis ca. 500 EUR stellen hier eine Ausnahme dar. Meldet der Fahrzeughalter solche Kleinschäden schnellst möglich, so kann er das Geld von der Versicherung noch zurückerstattet bekommen. Möchte ein Fahrzeughalter einen von der Versicherung bereits regulierten Schaden doch selbst übernehmen (zur Erhaltung des Schadensfreiheitsrabattes) so muss er dieses im gleichen Zeitraum vornehmen.