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Wechseln Sie 2011 in die private Krankenversicherung!

Jan. 10 2011

Sind Sie jedoch alleinstehend oder mit einem berufstätigen Arbeitnehmer oder Selbstständigen verheiratet, kann sich bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Wechsel in eine private Krankenversicherung durchaus lohnen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden?

  1. Sie müssen als Arbeitnehmer mehr als 49.500 Euro im Jahr 2011 verdienen oder im Jahr 2010 mehr als 49.950 Euro verdient haben. Auch Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld werden in diese Berechnung mit einbezogen. Diese eben genannten Summen werden als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Wer diese Einkommensgrenze zwölf Monate in Folge überschritten hat, kann aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und in eine private Versicherung wechseln.
  2. Unter anderem können Beamte und Selbstständige sich eine gesetzliche oder private Krankenkasse Ihre Wahl aussuchen. Beamte erhalten eine Zulage zu den Versicherungsbeiträgen, die sich in etwa mit der Zulage des Arbeitgebers bei allen sonstigen Arbeitnehmern deckt. Beamte sollten sich bei Ihrem Dienstherrn erkundigen, bis zu welcher Höchstgrenze Zuschüsse für die private Krankenversicherung gewährt werden. Diese Regelungen können in einzelnen Bundesländern verschieden sein.

Falls Sie zu den beiden eben genannten Personenkreisen gehören, sollten Sie auf jeden Fall eine Mitgliedschaft in einer privaten Kasse prüfen.

Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

  1. Sie können unterschiedliche Wahltarife vereinbaren. Möchte Sie generell vom Chefarzt behandelt werden und im Krankenhaus statt einem Vierbettzimmer die Vorteile eines Einzelzimmers genießen? Das können Sie problemlos, wenn Sie eine solche Leistung vorher vereinbart hatten. Oder Sie haben genug von der Schulmedizin und möchten sich nur noch von einem Heilpraktiker behandeln lassen. Auch das ist möglich. Etliche Versicherungen haben eine solche Behandlungsweise in ihrem Programm.
  2. Oder haben Sie sich auch schon über die Praxisgebühr geärgert? Gehen Sie in einem Quartal zu einem praktischen Arzt und zu einem Zahnarzt, werden so schon 20 Euro an Gebühren fällig. Ein Mehr an Leistungen haben Sie nicht erhalten. Lediglich die gesetzlichen Krankenkassen haben sich gefreut.

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