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In der Kfz-Versicherung ist die Schadensmeldung bis 31.12.2010 möglich

Dez 27 2010

Ist man jedoch selber voll schuldig an einem Unfall, beispielsweise durch einen Auffahrunfall, stellt sich die Frage nach der Begleichung des Schadens. Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug anmelden möchte, muss mindestens eine gesetzliche Haftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen abschließen. Diese Versicherung ist verpflichtet, alle Schäden die an anderen Personen oder Sachen verursacht werden, zu ersetzen.

Allerdings holen sich die Versicherungen einen Teil des Geldes über erhöhte Beiträge wieder zurück. Es nicht so sehr die Schadenshöhe, sondern vor allem die Häufigkeit der Schäden an sich. So wird ein Autofahrer mit häufigen kleineren Schäden also höher eingestuft, als ein Fahrzeuglenker mit "nur" einem schweren Unfall. Um diese Höherstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu vermeiden, zahlen viele Autofahrer kleine Schäden aus eigener Tasche. Über eine längere Laufzeit des Versicherungsvertrages kann sich diese Verhaltensweise lohnen.

Schäden die eine Summe vom 500 Euro nicht überschreiten, werden als Bagatellschäden bezeichnet. Diese Schäden müssen im Gegensatz zu Unfällen mit größeren Schadenssummen, nicht umgehend der zuständigen Assekuranz gemeldet werden. Ist ein Kfz-Besitzer nun doch der Meinung, dass eine Schadensbegleichung durch die Versicherung alles in allem doch die günstigere Lösung ist, kann er diese Schäden bis zum 31.12.2010 der Versicherung melden.

Dazu ein Beispiel: ein Autofahrer hat schuldhaft einen Unfall im Juni 2010 verursacht und den Schaden nicht gemeldet. Nach Besprechung mit der Versicherung stellt er fest, dass eine Begleichung durch das Unternehmen günstiger ist. Nun muss diese Meldung bis Ende des Jahres erfolgen. Versäumt er diesen Termin, ist die Versicherung nicht mehr zur Schadensregulierung verpflichtet.

Gerade bei Bagatellschäden lohnt sich diese Regulierung jedoch nicht. Nur für Autofahrer, die in kurzer Zeit ihr Kfz abmelden oder verkaufen möchten und dann längere Zeit nicht mehr selber als motorisierter Verkehrsteilnehmer in Erscheinung treten wollen, kann sich die Meldung im Allgemeinen rechnen. Alle anderen Kfz-Eigentümer sollten nur nach einem Gespräch mit der Versicherung diese Möglichkeit in Erwägung ziehen.

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