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Neue Definition der Hauptberuflichkeit durch die Krankenkassen

Dez 22 2010

Wer den Hauptteil seines Einkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt, gilt jetzt als Selbstständiger. Auch wer mehr als zwanzig Stunden für seine selbstständige Arbeit aufbringt, fällt, auch wenn bisher anders eingestuft, ab jetzt in der Regel unter diesen Personenkreis. Wird mindestens ein Arbeitnehmer eingestellt, der nicht in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis steht, gilt die selbstständige Tätigkeit für einen Hauptberuf ebenfalls als erwiesen.

Was kann das für Nachteile haben?

  1. Sind Sie bisher über Ihren Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung kostenlos versichert gewesen, kann die Krankenkasse jetzt eine eigene Versicherung verlangen. Außer entstehen Kosten für die Krankenversicherung, hat das für Sie als gesetzlich Versicherten keine Vorteile.
  2. Möchten Sie sich weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen Sie ab dem 01.01.2011 mindestens den Mindestbeitrag von 285,52 Euro bezahlen.

Möchten Sie keine Beiträge an die gesetzlichen Kassen bezahlen, bleiben Ihnen nur zwei Möglichkeiten. Sie schränken Ihre selbstständige Tätigkeit so ein, dass Sie nicht unter dem Begriff hauptberuflicher Selbstständiger fallen. Beispielsweise könnten Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen und durch diese nichtselbstständige Tätigkeit Ihren Haupterwerb erzielen. Allerdings bleibt die Frage, ob das problemlos möglich ist. Führen Sie ein Lokal und fangen dann in einer anderen Gaststätte als Kellner an, könnte der Chef die Abwerbung von Gästen befürchten und Sie nicht einstellen oder wieder entlassen.

Oder Sie wechseln in die private Krankenversicherung. Diese Möglichkeit steht Ihnen als hauptberuflichem Selbstständigen zu. Diese Versicherung hat viele Vorteile. Oft sind die Beiträge günstiger und Sie können sich Ihren Versicherungsschutz selber zusammenstellen. Wenn Sie gerne zu Heilpraktikern gehen, haben Sie sich möglicherweise über die hohen Privat-Rechnungen geärgert. Die gesetzlichen Kassen übernehmen diese Kosten nicht, einige private hingegen schon.

Es ist so möglich, für einen geringeren Beitrag eine bessere Leistung zu bekommen. Sie sparen außerdem die Praxisgebühr. Wenn Sie in einem Quartal einen Hausarzt und einen Zahnarzt aufsuchen, kommen mal eben so 20 Euro zusammen. Das ist zwar kein Vermögen aber sicher können Sie das Geld anders ausgeben.

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