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Auch bei Teilzeittätigkeit zukünftig in die private Krankenversicherung

Dez. 21 2010

Damit sollen künftige Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligt werden, wenn sie sich beispielsweise für die Elternzeit entscheiden. Bisher mussten diese Arbeitnehmer wieder zurück in eine gesetzliche Krankenkasse, wenn sie mit ihrer Bezahlung unter dieser Verdienstgrenze lagen. Für das Jahr 2011 beträgt dieser Betrag 49.500 Euro. Vielen Beschäftigten in Teilzeit dürfte es sehr schwer fallen, diese Grenze zu überschreiten. Beides geht halt oft nicht. Ein liebevoller und zeitaufwendiger Umgang mit dem eigenen Nachwuchs und volle Leistung im Beruf. Durch diese Regelung lassen sich zumindest in der Krankenversicherung mögliche Nachteile vermeiden.

Allerdings ist die Neuregelung nicht so einfach, wie es zunächst aussieht. Wer daher nach einer Eltern- und Pflegezeit eine Teilzeittätigkeit aufnimmt und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr verdient, muss zunächst seine Befreiung von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Diese erfolgt bei der Krankenkasse und das Einkommen müsste, wenn es auf eine Vollzeittätigkeit hochgerechnet wird, über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Und das Einkommen muss fünf Jahre über dieser Grenze gelegen haben.

Zur besseren Verständlichkeit ein einfaches Beispiel:

Eine Vollzeitarbeitnehmerin hat mindestens fünf Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Seit einigen Jahren ist die Versicherte Mitglied in einer privaten Krankenversicherung und erfreut sich an deren Vorteilen. Jetzt ist die Zeit für den Nachwuchs gekommen und nach der Geburt des Kindes geht die Mutter in die Elternzeit. Nach dieser Zeit geht die Versicherte wieder zurück an ihren vorher gutbezahlten Arbeitsplatz. Da aber die Tätigkeit jetzt in Teilzeit ausgeübt wird, gibt es nur noch die Hälfte an Gehalt.

Nach der alten Regelung müsste die zufriedene Kundin einer privaten Kasse zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Die Grenze für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung liegt wie schon geschrieben bei 49.500 Euro. Hatte die Versicherte vorher einen Vertrag über 40 Stunden in der Woche, würde es jetzt bei 20 Wochenstunden reichen, nur wenig mehr als die Hälfte zu verdienen. Sicher werden die meisten Chefs bereit sein, im Zweifelsfall das Gehalt geringfügig zu erhöhen. Damit erhalten Sie für wenig Geld eine zufriedene Mitarbeiterin, die vielleicht wenig krank wird und so das Geld doppelt zurückgibt.

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