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Gesetzlich Versicherte zahlen ungern per Vorkasse

Dez 01 2010

Mitglieder gesetzlicher Kassen lehnen mit ganz großer Mehrheit Wahltarife ab, bei denen sie bei einem Arztbesuch in Vorkasse treten müssen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat ergeben, dass nur vier Prozent der Versicherten diese Tarife nutzen. Hat ein Kunde diesen Tarif gewählt, zahlt er zunächst die Arztrechnung selber und reicht die Rechnung dann später bei seiner Kasse ein.

Nur rund 30% der befragten Mitglieder beurteilen diesen Wahltarif positiv. Diese Studie war groß angelegt und es wurden 1500 Personen befragt, die repräsentativ ausgewählt wurden. Entscheiden sich Kunden für die Möglichkeit der Vorkasse, kann das aber auch Vorteile haben. Einige Kassen gewähren dann Vorteile, die sich Euro und Cent niederschlagen. Es liegt auf der Hand, dass sich dieser Tarif nur für Personen mit einem ständig gut gefüllten Portmanier und einer guten Gesundheit eignet.

Es könnte zudem auch interessant sein, was der Arzt für Blutdruckmessen und die Ausstellung eines Rezepts denn so berechnet. Wenn die Kasse dann auch noch einen attraktiven Bonus gewährt, können sich relativ gesunde und finanzstarke Mitglieder durchaus für diesen Tarif entscheiden. Dennoch bleibt die Frage, was denn passiert, wenn auch ein gutbetuchter Versicherter nur seine Krankenkassenkarte dabei hat, aber kein Bargeld. Ist das ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingen oder kann der Arzt die Behandlung mangels Geld komplett ablehnen? Wird diese Vertragsbestimmung auf der Karte vermerkt?

Auch wichtig ist, wann erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Rechnungen. Rein praktisch gewährt der Versicherte seiner Krankenkasse einen zinslosen Kredit. Dazu kommt die Einsendung der Rechnungen. Wenn diese formlos eingereicht werden können und die Zahlung umgehend erfolgt, warum nicht. Müssen erst lange Briefe geschrieben werden, dann lieber doch nicht. Was passiert außerdem, wenn die Rechnung auf dem Weg zur Krankenkasse verloren geht oder Mitarbeiter der Kasse die Rechnungen verschlampen.

Der Grund warum die Kassen diesen Tarif anbieten, wird wohl in der Kontrolle des Arztes durch die Patienten liegen. Es soll verhindert werden, dass Ärzte Leistungen abrechnen, die von ihnen nicht erbracht wurden. Wer sich für diesen Tarif entscheidet, kann nicht nur das Vertrauensverhältnis zu seinem Arzt aufs Spiel setzen, sondern auch die gesetzliche Kündigungsfrist. Entscheidet sich also ein Mitglied für einen Wahltarif, beispielsweise den Vorkassentarif, beträgt die Mindestbindungsdauer an die gewählte Kasse drei Jahre und nicht mehr 18 Monate. Auch wenn der Versicherte mit der Kasse unzufrieden ist, weil etwa Rechnungen nicht rechtzeitig erstattet werden, kann er der Kasse nicht kündigen und zu einer anderen wechseln.

Ein Wechsel in diesen Tarif bringt also deutlich mehr Nach- als Vorteile und sollte daher von allen nicht 100% gesunden Personen auf keinen Fall abgeschlossen werden.