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Das Wechselkennzeichen kommt 2011 auch in Deutschland

Nov 12 2010

Die Idee ist denkbar einfach und hat ihren Praxistest in Österreich und in der Schweiz schon längst bestanden: Werden zwei oder gar drei Autos eines Fahrzeughalters abwechselnd – aber nicht gleichzeitig! – genutzt, reicht eigentlich ein KFZ Kennzeichen. Ein solches Wechselkennzeichen soll nach gegenwärtiger Planung im Sommer 2011 auch in Deutschland eingeführt werden. Es wird aus zwei Teilen bestehen. Ein Teil des Kennzeichens, auf dem sich die die TÜV-Plakette befindet, bleibt dabei fest an jedem Fahrzeug montiert. Auf dem zweiten Teil, dem eigentlichen Wechselkennzeichen, befindet sich die Zulassungsplakette.

Wie viel Geld lässt sich damit sparen?

Die eigentliche Idee besteht darin, die Unterhaltskosten für einen Zweitwagen zu senken und damit den Autoabsatz zu fördern. Auch ökologische Aspekte spielen eine Rolle, da der Zweitwagen z.B. auch ein kleines Elektroauto für kurze Strecken sein kann. Inwieweit sich mit dem Wechselkennzeichen aber tatsächlich Geld sparen lässt, ist noch unklar. Gegen die ursprüngliche Absicht, die KFZ Steuer nur für das Fahrzeug mit dem höchsten Steuersatz zu erheben, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mittlerweile Einspruch erhoben. Sein Ministerium plant, nun doch für jedes der Fahrzeuge die volle Steuer zu erheben. Es bleiben also mögliche Einsparungen bei der KFZ Versicherung. Die ADAC Versicherung plant eine Police, bei der die Prämie nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse fällig wird. Andere KFZ-Versicherungen deuten ähnliche Planungen an, ohne bislang konkret zu werden. Für Motorräder, für die das Wechselkennzeichen auch eingeführt werden soll, spricht der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft ein wenig nebulös von einer „risikoadäquaten Police für jedes Fahrzeug“.

Eine offene rechtliche Frage

Versichert und für den Straßenverkehr zugelassen ist zu jedem Zeitpunkt nur das Fahrzeug, an dem sich jeweils das komplette Wechselkennzeichen befindet. Damit dürfen nach gegenwärtiger Rechtslage die anderen Fahrzeuge nicht an öffentlichen Straßen geparkt werden. Die so genannte Gefährdungshaftung erfordert zwingend, dass auch für dort geparkte Fahrzeuge ein Versicherungsschutz durch eine KFZ-Versicherung besteht. Bleibt es dabei, kann das Wechselkennzeichen nur genutzt werden, wenn ein Privatgrundstück zum Abstellen der Fahrzeuge vorhanden ist. Das wird vermutlich erhebliche politische Diskussionen hervorrufen. Es bleibt also abzuwarten, ob der bislang noch unverbindliche Einführungstermin Mitte nächsten Jahres eingehalten werden kann!