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Die Familie richtig abgesichert mit der Risikolebensversicherung

Nov. 11 2010

Eine Risikolebensversicherung ist ein günstiger Schutz um Ihre Kinder, Ehe- oder Lebenspartner/in finanziell abzusichern. Die Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich nur unwesentlich voneinander. Nur bei den Tarifen gibt es deutliche Unterschiede. Bei allen Anbietern müssen Sie die Versicherung für eine bestimmte Laufzeit abschließen, nach dem Ablauf der Versicherungslaufzeit erhalten Sie keine Auszahlung, wie bei einer Kapitallebensversicherung. Dafür ist der Tarif bei einer Risikolebensversicherung deutlich günstiger. Als Versicherter können Sie allein bestimmen wer die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall erhalten soll. Ihr Lebenspartner, Ihre Kinder, Eltern oder sonstige Familienangehörige, aber auch Geschäftspartner können bedacht werden.

Eigentlich möchte niemand darüber nachdenken und doch kann es jederzeit passieren: Der Hauptverdiener stirbt und die Familie befindet sich auf einmal in finanziellen Schwierigkeiten, bis hin zum wirtschaftlichen Ruin. Damit Ihrer Familie den gewohnten Lebensstil aufrecht erhalten kann, hilft die Risikolebensversicherung.

Die Beitragshöhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand haben ebensolchen Einfluss auf die Beitragshöhe, wie auch die Höhe der Versicherungssumme und die gewählte Laufzeit der Versicherung. Je geringer die Versicherungssumme- und Laufzeit, desto günstiger ist die Police. Doch Vorsicht: Mit der Versicherungssumme wollen Sie ja Ihre Hinterbliebenen absichern, darum darf sie nicht zu gering bemessen werden.

Wenn Ihre Kinder noch sehr jung sind, oder Sie haben einen Wohnungs- oder Hauskredit laufen, sollte die Absicherung Ihrer Familie dem entsprechend hoch sein. Die laufenden Hauskredite können nur selten von den Hinterbliebenen zurück bezahlt werden, ohne Versicherung bleibt da nur der Verkauf der Immobilie oder es droht sogar die Versteigerung.

Besonders wenn Sie den überwiegenden Teil der Lebenshaltungskosten für Ihre Familie allein bestreiten oder sogar Alleinerziehend sind, ist zu einem Schutz durch eine Risikolebensversicherung dringend zu Raten. Die gesetzlichen Rentenansprüche sind in der heutigen Zeit nicht ausreichend, um Kindern eine solide Ausbildung zu bieten. Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft? Ihr Partner oder Ihre Partnerin hat ohne Trauschein gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente, Sie müssen privat vorsorgen.

Kinder, Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft erhalten die Auszahlung der Vorsorgeversicherung immer steuerfrei. Alle anderen müssen die Versicherungssumme versteuern lassen. Hier gibt es aber einen Trick: Wenn Sie z. B. Ihre Lebenspartnerin absichern wollen, können Sie den Vertag auf ihren Namen abschließen, auch wenn Sie die versicherte Person sind.