In ein paar Tagen kommt der neue PKV Basistarif. Dank des Gesundheitsfonds muss ab 2009 von jedem PKV-Unternehmen ein sogenannter Basistarif, welcher dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht, angeboten werden. Besonders glücklich sind die PKV-Gesellschaften über diese neue Regelung nicht. Hinzu kommt, dass nicht Versicherte, die dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, in den Basistarif der PKV-Anbieter aufzunehmen sind (Aufnahmepflicht!).
Versicherungsnehmer, welche freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird die Möglichkeit geboten im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Da die PKV-Anbieter auch keine Zuschläge erheben dürfen sollte der Beitrag hier weitgehend dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Da der Basistarif die bisher gängigen Regeln zur Antragsannahme außer Kraft setzt ist es kein Wunder, dass dieser in der Branche auf Ablehnung stößt. So haben schon mehrere der PKV-Anbieter eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Allerdings ist hier nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung der Richter zu rechnen.
Für den neuen PKV Basistarif gibt es eine einfache Begründung: Eine gesetzliche Krankenkasse ist nicht verpflichtet ein ehemaliges PKV-Mitglied aufzunehmen. Da aber viele privat Versicherte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit ihre PKV kündigen mussten (oder gekündigt wurden) und bei Nichtaufnahme in der GKV dann völlig ohne Krankenversicherung sind, musste eine Lösung her. Damit also die ehemaligen PKV-Versicherten wieder einen Weg zurück in eine Krankenversicherung finen, beschloss der Gesetzgeber nun diesen GKV-ähnlichen Tarif zu schaffen.
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