Kfz-Besitzer wissen seit langem, dass die Benzinkosten für den Durchschnittsfahrer nur einen vergleichsweisen niedrigen Betrag ausmachen. Ein wesentlich größerer Teil geht für Wartung und Reparaturen drauf. Gerade junge Fahrer und Berufsgruppen, denen nichts anderes übrig bleibt, als einen Teil ihrer Arbeitszeit auf deutschen Straßen zu verbringen, sind bei manchen Versicherungen nicht gerne gesehen. Assecuranzen, mit denen bei der privaten Rentenversicherung oder Hausratsversicherung gute Erfahrungen gemacht wurden, zeigen sich bei Kfz-Versicherung plötzlich von einer anderen Seite. Möchte der Versicherte dort trotzdem Kunde bleiben, müssen dann eben hohe Prämien bezahlt werden.
Aber warum denn eigentlich? Stellt meine Versicherung mir überdurchschnittlich hohe Prämienzahlungen in Rechnung? Habe ich dann nicht das Recht die Kfz-Versicherung zu kündigen? Für diesen Fall sind Kündigungsfristen vorgesehen. Autofahrer müssen sich ein Datum besonders gut merken. Das ist der 30. November eines jeden Kalenderjahres. Spätestens an diesem Tag, muss der Versicherung die Kündigung zum Jahresende vorliegen. Sicherheitshalber sollte bereits ein paar Tage vorher das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft versandt werden. Der Rückschein dient in diesem Fall als Beweis, das der Empfänger die Sendung auch erhalten hat.
Vor einer Kündigung sollten sich die Kunden aber genau informieren, ob andere Versicherungsgesellschaften wirklich günstiger sind. Sparen lässt sich auch an der Prämie an sich, wenn vorher einige Dinge geklärt werden. Werden wenige Kilometer im Jahr zurückgelegt, unbedingt angeben. Genauso prämienrelevant ist eine eigene Garage oder eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder gleichgestellter Unternehmen wie der Post oder der Telekom. Sehr einfach und praktisch lässt sich die Suche im Internet, beispielsweise auf unserer Seite (unverbindlicher und kostenloser Online Kfz-Versicherungsvergleich) durchführen. Ist dann eine passende Gesellschaft mit einem optimalen Tarif gefunden, sollte einem Neuabschluss und der Kündigung der alten Gesellschaft eigentlich nichts mehr im Wege stehen.
Selbstverständlich bestehen auch Sonderkündigungsrechte. Wird der Versicherungsgegenstand veräußert, also das Kfz verkauft oder verschrottet, kann der Vertrag zu diesem Termin beendet werden. Erhöht die Gesellschaft die Beiträge, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Hier sollten Autofahrer die vier Wochen Frist im Gedächtnis haben. Innerhalb von vier Wochen muss bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden, auch hier möglichst per Einschreiben mit Rückschein. Verstreicht diese Kündigungsfrist ohne eine Reaktion des Versicherten, gilt die Erhöhung als akzeptiert und das Sonderkündigungsrecht verfällt. Doch auch gilt, erst informieren und vergleichen und nur bei einem besseren Angebot den bestehenden Vertrag kündigen.