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Direktversicherungsauszahlung nur zum Teil sozialversicherungspflichtig

Okt 29 2010

Nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts ist diese Frage für die Direktversicherungen, die als Betriebsrenten geführt werden, geklärt. Ist das Unternehmen der Versicherungsnehmer, müssen für die gesamte Auszahlungssumme Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Beispiel: Schließt ein Arbeitgeber eine Betriebsrente für einen 55jährigen Arbeitnehmer ab und zahlt bis zu dessen Rentenbeginn mit 65 Jahren die Beiträge, werden dann bei Auszahlung die Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Ungeklärt waren nach der Verbraucherzentrale die diversen Fälle, in denen ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Beiträge für seine Betriebsrente allein weitergezahlt hat. Die Verfassungsrichter haben jetzt für Klarheit in dieser Frage gesorgt. Zahlt der ehemalige Beschäftige weiter in seine Direktversicherung ein, sind ab diesen Zeitpunkt die Einzahlungen von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich der frühere Arbeitgeber nicht mehr an den Einzahlungen beteiligt und alle weiteren Zahlungen von dem Versicherten aufgebracht werden.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Einschränkung vorgenommen. Ist nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers weiter der ehemalige Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Vertrag aufgeführt, werden die Beiträge an die Sozialversicherungen fällig. Das gilt leider auch dann, wenn der Arbeitnehmer möglicherweise jahrelang seine Beiträge selbst gezahlt hat.

Arbeitnehmer sollten bei daher bei Direktversicherungen, die der Arbeitgeber als Betriebsrente für seine Beschäftigten abschließt folgendes beachten. Endet das Arbeitsverhältnis, überlegen ob weiter allein eingezahlt werden soll. Überprüfen Sie die Kostenstruktur des Vertrages. Werden zu viele Gebühren und Provisionen abgezogen, sollten Sie nicht einzahlen, sondern sich nach anderen Angeboten umsehen. Sind Sie mit den Gebühren und der bisher erwirtschafteten Rendite zufrieden, zahlen Sie bis zum Vertragsende in diese Versicherung weiter ein. Vergessen Sie auf keinen Fall, den Vertrag auf Sie als Versicherungsnehmer umschreiben zu lassen. Versäumen Sie dieses, werden bei Auszahlung Sozialversicherungsbeiträge auf die Auszahlungssumme fällig.

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