Der Winter steht vor der Tür, in weiten Teilen Deutschlands ist der erste Schnee bereits gefallen. Die Pflicht zum Freihalten der Gehwege werden von den Städten und Gemeinden auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Im Klartext heißt das, dass der Bürgersteig vor dem Haus von Schnee und Laub freizuhalten ist. Wird die Räumpflicht verletzt, kann der Verantwortliche für Sach- und Verletzungsschäden haftbar gemacht werden.
Verantwortlich ist in der Regel der Hauseigentümer, bei vermieteten Gebäuden wird die Räumpflicht üblicherweise auf die Mieter übertragen.
Haus und Wohnungsbesitzer sind mit einer privaten Haftpflichtversicherung bestens geschützt. Sollte dann jemand durch den ungeräumten Gehweg zu Schaden kommen, kommt diese dafür auf. Auch als Mieter kann man sich mit einer Privathaftpflicht ideal absichern, als Vermieter indes braucht man eine spezielle Police für Haus- und Grundbesitzer.