Der Wechsel zu einem günstigeren Versicherungsanbieter kann sich für den Kraftfahrer durchaus lohnen. Wichtig dabei ist jedoch, die Kündigungsfristen einzuhalten.
Doch auch, wer den Stichtag am 30. November verpasst hat, hat noch eine Chance. Durch das Sonderkündigungsrecht hat der Verbraucher auch nach Ablauf der Frist noch die Möglichkeit, seinen Vertrag zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Kündigungsgrund kann dabei jegliche Form von Beitragserhöhung sein, so z.B. auf durch Änderungen der Vertragsbedingungen, Umstufung des Schadensrisikos oder Zuordnung des Wohnorts in eine neue Regionalklasse. Wichtig ist nur, sich bei der Kündigung explizit auf die Beitragserhöhung zu beziehen, andernfalls kann der Anbieter Kündigungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, ablehnen.
Bis zu 500 Euro jährlich kann der Versicherte bei einem Wechsel sparen. Interessierte können ihre Versicherung über unseren Kfz Tarifrechnern schnell, gratis und anonym vergleichen und so den günstigsten Tarif für sich herausfinden.