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Alte Tarifwelt der privaten Krankenversicherung noch dieses Jahr nutzen

Dez 10 2008

Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz wird eine neue Ära in der privaten Krankenversicherung eingeläutet. Künfrtig sollen bei neu abgeschlossenen Verträgen die Altersrückstellungen beim Wechsel der Versicherung dem Versicherungsnehmer mitgegeben werden. Diese Altersrückstellungen sind bisher beim Versicherungsunternehmen verblieben, wenn ein Krankenversicherungsvertrag gekündigt wurde. Diese Kapital fehlt den Versicherungsgesellschaften nun, was eine Neukalkulation der Beiträge ab 01.01.2009 notwendig macht. Somit werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung marktübergreifend deutlich steigen. Wer allerdings schon jetzt eine private Krankenversicherung mit Beginn im nächsten Jahr abschließt und diese auch ausgefertigt bekommt, hat bei einer Vielzahl von Anbietern die Möglichkeit, den Vertrag zu den bisher noch geltenden Bedingungen abzuschließen. Somit kann sich der Betroffene auf Dauer günstigere Beiträge sichern. Im Gegenzug verzichtet er auf das Recht, beim Wechsel der Versicherung die gebildeten Altersrückstellungen mitzunehmen.