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Riester-Rente: Volle Förderung statt Huckepackverträge

Dez 04 2008

Das neue Eigenheimrentengesetz macht's möglich: Auch wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhält, ist ab nun unmittelbar förderberechtigt. Bislang war es den Betroffenen nur durch sogenannte Huckepackverträge über den Ehepartner möglich, eine Förderung zu erhalten, sofern dieser einen Riester-Vertrag abgeschlossen hatte. Die Zahlung eines Mindesteigenbetrags war somit nicht nötig. Nach den jüngsten Änderungen der Rechtslage haben sie nun zwar unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung, um jedoch die volle Förderung zu erhalten, ist ein Mindesteigenbetrag zu leisten. Experten raten Riester-Sparern daher, ihren Riester-Anbieter zu kontaktieren und die Huckepackverträge entsprechend zu ändern. Der zu leistende Mindesteigenbetrag lässt sich aus dem Einkommen des Vorjahres berechnen und beträgt beispielsweise für das Jahr 2008 bei einer Bruttojahresrente von 12'000 Euro für eine Versicherte mit Kind 141 Euro. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund