Immer mehr Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen entwickeln neuartige Versicherungskonzepte, nach denen neben Garantien auch die Möglichkeit gegeben ist, an positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt teilhaben zu können.Dabei nutzen die Versicherungsgesellschaften die Öffnung des europäischen Finanzmarktes.
Indem die Gesellschaften über Tochterunternehmen die neuen Produkte im europäischen Ausland platzieren, werden die deutschen Gesetze umgangen. Die Öffnung des europäischen Kapitalmarktes läßt es jedoch zu, das ein in einem EU-Land zugelassenes Produkt innerhalb der EU in jedem Land, also auch Deutschland, vertrieben werden darf. Was sich im ersten Moment dubios anhört, muß jedoch nicht wirklich negativ sein. Dadurch, daß die starren deutschen Regelungen umgangen werden, bleibt den Gesellschaften mehr Spielraum, das Kapital anzulegen. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit, mit Finanzmarktinstrumenten Rentenleistungen abzusichern, was nach der deutschen Gesetzgebung nicht möglich wäre. Somit sind höhere Garantierenten möglich, als sie am deutschen Markt ausgewiesen werden könnten. Für den Verbraucher im ersten Moment ein großer Vorteil, vor allem wenn weltweit bedeutende Versicherungskonzerne eine Garantieerklärung abgeben. Diese muß und wird eingehalten werden, wenn die Gesellschaft entsprechend finanzkräftig sind.
Doch sind die neuen Versicherungskonzepte auch nicht in allen Belangen makellos. Für diejenigen, die einen solchen Vertrag bis zum Ablauf besparen und ihn tatsächlich zur Altersvorsorge heran ziehen, sind diese neuen Versicherungsprodukte ideal. Jedoch wird nur ein geringer Prozentsatz der abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen bis zum Ablauf aufrecht erhalten. Der weitaus größere Teil wird während der Laufzeit wieder aufgelöst. Die Gründe hierfür sind vielfältig: finanzielle Engpässe, vermeintlich bessere Anlagemöglichkeiten, Kapitalbedarf aufgrund Hausbau etc. Die Kostenstrukturen vieler neuer Fondskonzepte sind jedoch derart gestaltet, daß ein Großteil der Kosten für die Absicherung der Garantierenten innerhalb der ersten Jahre verrechnet werden. Somit kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen, wenn man den Vertrag vor Ablauf auflösen möchte. Gerade in den ersten Jahren kann nur mit Bruchteilen der eingezahlten Summe gerechnet werden. Wer also, wie bei Rentenversicherungen eigentlich auch vorgesehen, seine Altersvorsorge betreiben möchte, kann mit den neuen Versicherungskonzepten durchaus gut beraten sein. Jedoch sollte man auch bedenken, daß niemand in die Zukunft schauen kann und mit Sicherheit sagen kann, daß der Vertrag auch die gesamte Laufzeit aufrecht erhalten werden kann.