Hier erhalten Sie einen Überblick über den momentanen Stand der Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für das Jahr 2009. Die tatsächlichen Werte im Jahr 2009 können noch von diesen Zahlen abweichen.
Die Beitragssätze in der Sozialversicherung:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bei allen Kassen:
Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung soll jährlich: 48.600,00 € betragen. Dies entspricht einer monatlichen Bezugsgröße von 4 050 €.
Für Versicherte, die bereits zum 31.12.2002 versicherungsfrei waren beträgt die Grenze zur Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung jährlich: 44 100 €, was einer monatlichen Bezugsgröße von 3 675 € entspricht.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung soll im Jahr 2009 jährlich 44 100 € bzw. monatlich 3 675 betragen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung betragen:
Die Bezugsgrößen liegen:in den alten Bundesländer Jährlich bei 30 240 €, bzw. monatlich bei 2 520 €