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Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2009

Nov 08 2008

Hier erhalten Sie einen Überblick über den momentanen Stand der Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung für das Jahr 2009. Die tatsächlichen Werte im Jahr 2009 können noch von diesen Zahlen abweichen.

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung:

  • in der Pflegeversicherung 1,95%, hinzu kommt ein Kinderlosenzuschlag von 0,25%,
  • in der Rentenversicherung 19,9%
  • in der Arbeitslosenversicherung 2,8%

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bei allen Kassen:

  • allgemein 15,5%, dieser setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, plus einen Sonderbeitrag von 0,9%, den der Versicherte alleine tragen muß
  • ermäßigt 14,9%, der sich aus dem ermäßigten Satz von 14,0% und dem Sonderbeitrag von 0,9% zusammensetzt

Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung soll jährlich: 48.600,00 € betragen. Dies entspricht einer monatlichen Bezugsgröße von 4 050 €.

Für Versicherte, die bereits zum 31.12.2002 versicherungsfrei waren beträgt die Grenze zur Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung jährlich: 44 100 €, was einer monatlichen Bezugsgröße von 3 675 € entspricht.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung soll im Jahr 2009 jährlich 44 100 € bzw. monatlich 3 675 betragen.

Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung betragen:

  • in den alten Bundesländer Jährlich 64 800 €, bzw. monatlich 5 400 €
  • in den neuen Bundesländern jährlich 54 600 €, bzw. monatlich 4 550 €

Die Bezugsgrößen liegen:in den alten Bundesländer Jährlich bei 30 240 €, bzw. monatlich bei 2 520 €

  • in den neuen Bundesländern jährlich 25 620 €, bzw. monatlich 2 135 €
  • für geringfügig Beschäftigte in den neuen sowie alten Bundesländern bei 400 €, die Geringverdienergrenze bei 325 €