Mit der Einführung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes fallen auch Krankentagegelder für gesetzlich Versicherte Selbständige weg. Wer bisher als Selbständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied war, der hatte meist bei Zahlung des Regelbeitrages auch das Krankentagegeld nach dem 42. Krankheitstag mitversichert.
Ab 01.01.2009 wird diese Regelung gestrichen, so daß Selbständige sich privat versichern müssen, um ein Krankentagegeld auch nach dem 42. Krankheitstag zu gewährleisten. Für die Zeit zuvor gilt bei Angestellten die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, was bei Selbständigen nicht der Fall ist. Somit müssen Selbständige sich künftig auch in der GKV um die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall alleine kümmern.
Möchte man oder kann man dennoch nicht zur PKV wechseln kann man als gesetzlich Versicherter auch eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen.