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Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung

Okt 30 2008

Für bisher schon privat Krankenversicherte führt der Weg in die neue Tarifwelt nur über den Basistarif. Durch Einführung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes sollen künftig die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung bei einem Wechsel der Versicherers mitübertragen werden.

Dieses Geld, das bisher bei den Versicherungsgesellschaften verblieb, fehlt den Versicherungen jetzt in ihrer Kalkulation. Branchenkenner rechnen deswegen mit einem Anstieg der Beiträge zur privaten Krankenversicherung um 10 bis 15%. Dies betrifft allerdings nur die neuen Tarife, die ab 01.01.2009 ihre Gültigkeit haben.

Wer bisher schon privat versichert ist, kann seinen Tarif zu alten Bedingungen und Beiträgen beibehalten. Es ist für bisher schon private Versicherte jedoch möglich, in die neue Tarifgeneration zu wechseln, um bei einem künftigen Versichererwechsel die Altersrückstellungen mitnehmen zu können. Der Weg in die neue Tarifgeneration führt allerdings nur über den Basistarif, in dem der Betroffene 18 Monate verbleiben muß. Die dann angerechneten Altersrückstelllungen bewegen sich zudem nur in der Höhe, wie sie im Basistarif angefallen werden. Dadurch daß der Basistarif, wie der Name schon besagt, nur einen Basisschutz bietet, wird dieser Wechsel für die Meisten eine Einbuße im Versicherungsschutz bedeuten. Zudem sind die dadurch momentanen Altersrückstellungen meist nicht mal so hoch, daß sie den Mehrbeitrag der neuen Trifgeneration decken würde, Demnach ist für die wenigsten Versicherten in der privaten Krankenversicherung ein Wechsel in die neue Tarifgeneration interessant.

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