Zukünftig soll nach dem Willen der Richter in Karlsruhe die steuerliche Absetzbarkeit privat krankenversicherter Kinder geändert werden. Nach der Klage einer Familie, die die Kosten für ihre privat Versicherten Kinder nicht vollständig steuerlich absetzen konnte, ist man nun um einen Ausgleich zu den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen bemüht.
Hier sind im Rahmen der Familienversicherung Kinder beitragsfrei mitversichert.Eine Neuregelung dieser ungleichen Situation muß bis zum Jahr 2010 entwickelt und umgesetzt werden. Wird der Freibetrag für privat versicherte Kinder einfach nur entsprechend erhöht, so drohen dem Staatssäckel ca. 1,4 Millarden Euro Mindereinnahmen. Doch damit nicht genug. Nach dem Beschluß der Richter sind auch die gesetzlich Versicherten nicht ausreichend entlastet worden. Der seit 2005 für sonstige Vorsorgeaufwendungen gültige Freibetrag von 1500 € muß demnach auhc angepasst werden. Diese Anpassung könnte einen weiteren steuerlichen Einnahmenverlust von 4,2 Millarden Euro bedeuten.