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Sozialversicherungsrechtlicher Status Familienangehöriger im Betrieb

Sep 28 2008

Wenn man im familienegenen Betrieb angestellt ist, so sollte man auf jeden Fall seinen sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen lassen. Nicht selten kommt es vor, daß angestellte Familienangehörige jahrelang in die gesetzlichen Sozialsysteme einzahlen und im Leistungsfall von den Leistungsträgern plötzlich als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft werden. Der Grund hierfür liegt in nicht eindeutig festgelegten Kriterien für eine Sozialversicherungsfreiheit. Wer im Familienbetrieb angestellt ist, gilt als sozialversicherungspflichtig.Wer allerdings in dem Betrieb unternehmerische Tätigkeiten übernimmt, der ist nicht sozialversicherungspflichtig. Wann immer es zu Abweichungen gegenüber normalen Angestellten des Betriebes gibt, kann es im Leistungsfall zu Komplikationen mit den Sozialversicherungsträgern kommen. Abweichungen können z.B. Urlaubsverzicht, zusätzliche Bonifikationen, Stimmrecht oder eine Kapitalbeteiligung sein. Ein unternehmerisches Risiko wird bei Angehörigen im Betrieb schon durch die Erbfolge unterstellt.