Schäden, die durch direkte Blitzeinwirkung entstehen, sind sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung über die Gefahr Feuer mitabgedeckt. Oftmals schlägt der Blitz jedoch an einem anderen Ort wie z.B. Nachbarhaus, Überlandleitung oder Trafostation ein. Die sich über das Leitungssystem fortsetzende Überspannung kann dennoch im eigenen Haushalt Schäden verursachen. Dies kann sowohl die Elektroinstalation als auch die angesteckten Endverbraucher betreffen. In der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung können Schäden durch Überspannung aufgrund Blitz miteingeschlossen werden, wenn diese im Versicherungsschutz nicht schon beeinhaltet sind. Immer mehr Versicherungen gehen dazu über, Überspannungsschäden durch Blitz in ihren Tarifen zu berücksichtigen. Als Gebäudebesitzer macht es Sinn, sowohl in der Hausraversicherung als auch in der Wohngebäudeversicherung den Einschluß "Überspannungsschäden" vorzunehmen. Von der Überspannung zerstörte Endverbraucher würden dann über die Hausratversicherung abgesichert sein, wohingegen die Elektroinstalation in den Bereich der Wohngebäudeversicherung falllen würde. Hier finden Sie die perfekte Absicherung, auch für Überspannungsschäden, für Ihr Wohngebäude und/oder Ihren Hausrat! Nutzen Sie den Versicherungsvergleich im Versicherungsarchiv.de.