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Warum Haftpflicht versichern?

Aug 30 2008

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Körpers, des Eigentums, des Lebens, der Gesundheit oder die Freiheit eines anderen verletzt, ist der Schuldige laut §823 des BGB zu einem Schadensersatz verpflichtet. Es gibt auch keine Grenze der Höhe dieser Haftung.Vorsätzlich verursachte Schäden (Hierbei unterscheidet man zwischen Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden) lassen sich natürlich nich absichern. Jedoch können Sie sich gegen Schadensersatzforderungen bei fahrlässig verursachten Schäden versichern. Die finanzielle Sicherheit hierfür bietet die Haftpflichtversicherung mit 3 Funktionen:

  • Prüfung des Anspruches auf Berechtigung
  • Begleichung der berechtigten Ansprüche
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (Bei Bedarf auch vor Gericht mit passivem Rechtschutz)

Wird man zu einem Schadensersatz ohne Verschulden verpflichtet, so spricht man von einer Gefährdungshaftung. Mit Verschulden ist es eine Verschuldenshaftung. Zum Beispiel gilt die Form der Gefährdungshaftung im privaten Bereich der Tierhalter, diese haften auch ohne eigenes Verschulden für durch das Tier verursachte Schäden. Verpflichtet zu einem Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist jeder Kraftfahrzeughalter.

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