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Konkrete und abstrakte Verweisbarkeit

Aug 03 2008

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Tarife, die eine sogenannte Verweisbarkeit beeinhalten. Vom Abschluß solcher Berufsunfähigkeistversicherungen ist in der Regel abzuraten.

Die Verweisbarkeit in einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, daß man bei einer Berufsunfähigkeit noch auf eine Tätigkeit verwiesen werden kann, die man noch imstande ist, auszuüben. Bei der konkreten Verweisbarkeit muß diese Tätigkeit konkret vorliegen. Erzielt der Betroffene nicht das Einkommen wie in seinem bisherigen Beruf bzw. die Höhe der abgesicherten Leistung, so leistet die Berugsunfähigkeitsversicherung noch die bleibende Differenz. Bei gleich hohem Arbeitseinkommen wird keine Leistung seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erbracht. Bei der abstarkten Verweisbarkeit muß die noch ausführbare Tätigkeit nicht konkret vorliegen, die Tatsache daß die Tätigkeit ausgeführt weden kann berechtigen den Versicherer zur Leistungskürzung.
Es sind jedoch auch jede Menge an Tarifen am Markt erhältlich, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Verweisbarkeit verzichten. Im Zweifelsfall also lieber einen etwas höheren Beitrag in Kauf nehmen um sicher zu sein, daß die Leistung bei Bedarf auch erbracht wird.

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