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Altersvorsorge mit kapitalbildenden Lebensversicherungen

Sep 10 2008

Auch nach der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes sind kapitalbildende Lebensversicherungen noch eine interessante Alternative, wenn es um die private Altersabsicherung geht. Zwar gibt es auf Neuverträge keine Steuerferiheit mehr, bei Laufzeiten von 12 Jahren und bis mindestens zum 60. Lebensjahr sind die Erträge der kapitalbildenden Lebensversicherung steuerfrei.Diese Regelung bezieht sich auf die Kapitalauszahlung einer Lebensversicherung. Entscheidet man sich jedoch, das Kapital zu verrenten, so wird die Leistung nach einer Ertragsanteiltabelle besteuert. Diese regelt den zu versteuernden Prozentsatz anhand des Renteneintrittsalters. Für die Kapitalauszahlung gilt, daß hier zumindest noch die Hälfte der Erträge steuerfrei erhältlich sind. Aus diesem Grund ist eine kapitalbildende Lebensversicherung neben den auf Rentenbasis ausgelegten Förderungen wie Riester Rente und Rürup Rente noch immer eine sinnvolle Ergänzung. So kann man steuerbegünstigt doch noch z.B. den Traum einer weltumseglung auf eigenem Schiff verfolgen. Angebote und Versicherungsvergleiche zur Lebensversicherung auf Versicherungsarchiv.de