Durch Abschluß des Versicherungsvertrages ergeben sich für den Versicherungsnehmer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Eine der wichtigsten Pflichten ist die Beitragszahlung.Doch auch andere Pflichten ergeben sich und sin von Versicherungssparte zu Versicherungssparte unterschiedlich. Z.B. verpflichtet sich ein KFZ Versicherter, seine KFZ-Schlüssel so zu bewahren, daß keine unbefugte Nutzung möglich ist. Wer also immer seinen Autoschlüssel stecken läßt, könnte durchaus größere Probleme mit seiner Versicherung im Schadensfall bekommen. Die Pflichten des Versicherungsnehmers wedren auch Obliegenheiten genannt. Eine weiteres Beispiel für eine Obliegenheit ist die Schadenminderungspflicht. Bei einem Schaden muß der Versicherungsnehmer alles in seiner Macht stehende unternehmen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Dabei werden keine Heldentaten verlangt, wr jedoch sein Gebäude brennen sieht und erst eine Stunde später die Feuerwehr ruft, der muß auf jeden Fall mit kritischen Rückfragen rechnen. Kann hier ein Versäumnis nachgewiesen werden, so kann im schlimmsten Fall der Versicherer von der Leistungspflicht befreit sein.