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Was geschieht bei Überversicherung

Sep 12 2008

Unglücklich ist es, wenn man sich höher versichert, als es eigentlich Sinn machen würde. Bei bestimmten Versicherungen bestimmt der Versicherungswert und nicht die Versicherungssumme die Höhe der Ersatzleistung, in anderen Fällen unterliegen die Leistungen dem Bereicherungsverbot.

Bei Sachversicherungen wie z.B. der Hausratversicherung bekommt man maximal die Höhe des entstandenen Schadens ersetzt. Hat man eine wesentlich höhere Versicherungssumme abgeschlossen, so hat man dennoch keinen Anspruch auf Leistung aus dem den Versicherungswert übersteigenden Teil der Versicherungssumme. Sollte hier ein Risiko bei zwei verschiedenen Unternehmen abgesichert sein, so decken beide Gesellschaften den Schaden bis zur eigentlichen Schadenshöhe im Verhältnis der einzelnen Versicherungssummen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung z.B. gilt nicht ein direktes Bereicherungsverbot, da es sich hierbei nicht um eine Summen- und nicht um eine Schadenversicherung handelt. Selbst von vielen Fachleuten wird dies oft falsch wieder gegeben und behauptet, die BU unterstehe dem Bereicherungsverbot. Eine Verhältbnismäßigkeit sollte aber auch hier gegeben sein, dies wird in der Regel durch den Versicherer auch abgefragt und im Zweifelsfall geprüft. Auch hier lohnt es sich also nicht, eine zu hohe Versicherungssumme abzuschliessen, zumal bei gleichzeitiger Erwerbsminderung (voll oder halb) zusätzlich noch staatliche Leistungen erbracht werden und die Höhe der versicherten Rente natürlich auch den Beitrag bestimmt.