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Kündigung von Versicherungsverträgen

Sep 26 2008

Kündigungen müssen in den meisten Versicherungssparten drei Monate (ausnahme z.B. KFZ Versicherung: 1 Monat) vor Fälligkeit des Vertrages ausgesprochen werden. Versicherungen, die eine Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, verlängern sich meist um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht vorgenommen wird.Neben der Möglichkeit den Vertrag zur Fälligkiet zu kündigen, gibt es noch weitere Anlässe, die eine Kündigung des Versicherungsvertrages ermöglichen Bei allen Schadenversicherungen ist der Schadensfall einer dieser Anlässe. Grundsätzlich stehen sowohl der Versicherung als auch dem Versicherungsnehmer das Recht zu, in Folge eines Schadens den Vertrag aufzukündigen. In diesem Fall stehen dem Versicherer die Prämien für die laufende Versicherungsperiode zu. Ein weiterer Anlaß ist z.B. eine Beitragserhöhung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes. Auch in diesen Fällen ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.