Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Leasing und die Lücke in der Vollkasko

Aug 11 2008

Bei Leasingfahrzeugen kann sich nach einem selbstverschuldeten Unfall eine unangenehme Überraschung bezüglich der Vollkaskoversicherung ergeben.

Mitunter kann die Entschädigung durch die Vollkaskoversicherung nicht ausreichen, um den Leasingvertrag komplett abzulösen.

Je nach Zustand und Kilometerstand des Faurzeuges und Höhe der Restleasingrate kann sich bei einem Totalschden-Unfall eine finanzielle Lücke (engl. GAP) ergeben zwischen der Leistung des Versicherers und dem was man an die Leasingesellschaft zur Ablöse des Fahrzeuges zu zahlen hat. Diese finanzielle Lücke kann man mit einer speziellen Versicherung schließen, der sogenannten GAP Versicherung. Die Differenz zwischen Leistung der Vollkaskoversicherung und Forderung des Leasinggebers wird dann von der GAP Versicherung erbracht.

 

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: