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Schutz für den Rohbau vor Feuer

Aug. 16 2008

Ein Wohngebäude sollte nicht erst ab Bezugsfertigkeit gegen die Gefahr Feuer versichert werden. Schließlich kann es im Rohbau schon zu Schäden durch Feuer kommen. Die Feuer-Rohbauversicherung sichert sowohl den Rohbau, als auch auf dem versicherten Grundstück gelagerte Baumaterialien, die zum Einbau in das versicherte Gebäude bestimmt sind, gegen die finanziellen Einbußen durch einen Brand ab. Außer als eigenständiger Vertrag kann die Feuer-Rohbauversicherung auch als Vorläufer der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Oftmals wird von Versicherern für die Feuer-Rohbauversicherung kein Beitrag erhoben oder der erhobene Beitrag erstattet, wenn die Wohngebäudeversicherung ab Bezugsfertigkeit bei der selben Versicherung abgeschlossen wird. Sobald das Wohngebäude fertig erstellt ist, kann der Bauherr das Haus auch gegen weitere Gefahren in der Wohngebäudeversicherung versichern lassen. Die gängigsten Einschlüsse sind die Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel, es werden von den Versicherungsgesellschaften jedoch immer mehr Deckungsbausteine angeboten. Einer der wichtigsten möglichen Zusätze zur Wohngebäudeversicherung ist wohl der Einschluß der Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck, aber auch Vulkanausbrüche oder Erdbeben. Die normale Wohngebäudeversicherung mit der Gefahr Feuer, auch Feuerversicherung genannt, wird sowohl als Feuer Rohbauversicherung, als auch später als Wohngebäudeversicherung meist von Kreditgebern für den Hausbau verlangt. Ein Monopol nach dem nur bestimmte Versicherungen die Feuerversicherung anbieten dürfen, existiert nicht mehr.

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