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Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Aug. 18 2008

Der Ursprung des Versicherungsgedankens wird in dieser Rechtsform für Versicherungsunternehmen weiter getragen. Rechtlich ist diese Rechtsform, wie der Name schon sagt, wie ein Verein zu werten. Bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit werden die Versicherungsnehmer Mitglied und somit Träger des Vereins. Die Versicherung hat also somit nur Mitgleider und Träger, jedoch keine kapitalgebenden Eigentümer. Somit sind sie in ihrem Handeln nur der Versicherungsgemeinschaft rechenschaft schuldig und garantieren Kunden- und Marktnähe, Innovationskraft und oftmals auch eine schlanke Verwaltung. Entgegen dem Gewinnmaximierungs-Bestreben von Aktiengesellschaften sind bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit die Gewinne des Unternehmens auch der persönliche Vorteil eines jeden Versicherten.