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Musterbedingungen zur Krankenversicherung MBKK und MBKT

Aug 17 2008

Zur privaten Krankenversicherung gibt es Musterbedingungen, die für jeden Anbieter bindend sind und nur zum Vorteil des Kunden abänderbar. Unterschieden wird hierbei in die MBKK und die MBKT. Die Musterbedingungen zur Krankenheitskostenvollversicherung (MBKK) legen das Mindestmaß an Versicherungsschutz, der durch die Versicherungsbedingungen geregelt wird, für die private Krankenvollversicherung fest. Die Musterbedingungen zur Krankentagegeldversicherung (MBKT) übernehmen dieselbe Aufgabe für die private Krankentagegeldversicherung.

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