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Selbstbeteiligungen in verschiedenen Versicherungen

Aug. 04 2008

Selbstbehalte kennt man vor allem aus dem Bereich der Vollkaksoversicherung, der Teilkaskoversicherung oder der Rechtsschutzversicherung. Immer mehr Versicherer gehen dazu über, auch für andere Versicherungssparten Selbstbeteiligungen anzubieten.

Die kann vor allem in den Sparten in denen man nicht oft und wenn dann mit hohen Schäden zu rechnen ist, sinvoll sein. Z.B. sind in der Wohngebäudeversicherung oder der Hausratversicherung der Einschluß einer Selbstbeteiligung. Abzuwägen bleibt, ob die Höhe der Beitragsersparnis den Einschluß der Selbstbeteiligung rechtfertigt. Manchmal werden Selbstbeteiligungen auch seitens der Versicherungsgesellschaft als Sanktionen im Rahmen einer Sanierung in einem Vertrag hinterlegt. Hat man ein zu hohes Schadenaufkommen, kann seitens der Versicherung diese Maßnahme als Alternative zur Vertragskündigung angeboten werden. Diese ist dann entweder auf Zeit begrenzt oder wird als fester Bestandteil des Vertrages integriert. Gerade bei Versicherungssparten die bei den Versicherungsunternehmen ungeliebt sind, wird die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren der Vertragskündigung seitens des Versicherungsnehmers vorgezogen. Mit wenig beliebtem Risiko und der Tatsache vom Vorversicherer gekündigt worden zu sein kann es geschehen, daß man von keinem anderen Versicherungsunternehmen einen Versicherungsschutz mehr angeboten bekommt.