Der Einlösungsbetrag, auch Erstprämie genannt, ist in den meisten Fällen beim Versicherungsabschluß die letzte Instanz, die dafür sorgt, daß Versicherungsschutz gegeben ist. Auch wenn Antrag und Antragsannahme bereits vollzogen sind, ist dadurch nicht automatisch der Versicherungsvertrage zustande gekommen. Oftmals hängt die Einlösung des Versicherungsschutzes ab von der Zahlung der Erstprämie, die deswegen auch Einlösungsprämie genannt wird. Dabei gilt es die Holschuld und die Bringschuld zu unterscheiden. Vereinbart man Abbuchung vom Bankkonto, so ist die Prämie eine Holschuld. Bucht der Versicherer nicht ab obwohl er könnte, beeinträchtigt dies nicht den Versicherungsschutz. Rechnungsstellung ist eine Bringschuld. Man bekommt die Rechnung gestellt und muß diese begleichen. tut man das nicht, gefährdet man seinen Versicherungsschutz. Bekannteste Ausnahme zur Einlösungsbetrags-Regelung ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Hier beginnt der Versicherungsschutz mit Zulassung des KFZ, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch kein Beitrag entrichtet wurde.