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Mindestdeckungssummen in der KFZ Haftpflichtversicherung

Jul 27 2008

Für die KFZ Haftpflichtversicherung sind gewisse, national unterschiedliche, Mindestdeckungssummen vorgeschrieben, in deren Höhe mindestens Versicherungsschutz bestehen muß, um es in dem bestimmten Land zulassen zu können. In Deutschland betragen die Mindestdeckungssummen 2,5 Mio Euro für Personenschäden, mindestens 7,5 Mio Euro bei drei oder mehr Verletzten. Für Sachschäden muß mindestens eine Versicherungssumme von 500 000 Euro bereit gestellt werden, für Vermögensschäden mindestens 50 000 €.

Da die Mindestdeckungssummen von Land zu Land unterschiedlich festgelegt sind, gilt es bei Mietwägen im Ausland ein besonderes Augenmerk auf die Versicherungssumme, mit welcher das Auto versichert ist, zu legen. In manchen europäischen Nachbarstaaten reichen die Mindestdeckungssummen für gravierende Personen- oder Sachschäden nicht aus und es ist nicht damit zu rechnen, daß Mietwagenunternehmer das Auto besser absichern als nötig. Den Teil des Schadens, der die Versicherungssumme übersteigt, muß man dann aus eigener Tasche begleichen….im schlimmsten Fall vielleicht sogar mehr, als man sein ganzes Leben lang verdient.

Wer im Ausland plant einen Mietwagen zu nehmen sollte sich also gründlich informieren. Scheinen einem die gesetzlichen Mindestdeckungssummen zu niedrig, kann man mit einer sogenannten "Mallorca Police" den Versicherungsschutz für Fahrten mit einem Mietwagen im Ausland aufbessern.