Ab dem 01.01.2009 soll es möglich sein, beim Wechsel in der privaten Krankenversicherung die vom Unternehmen gebildete Altersrückstellung mitnehmen zu können. In einer Übergangsfrist können sich bisher privat Krankenversicherte entscheiden, ob sie von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen möchten. Die private Krankenversicherungen berechnet die Beiträge nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht. Im Alter steigen in aller Regel die Arztbesuche und somit auch die Ausgaben des Versicherungsunternehmens für den Versicherten. Ein Teil des laufenden Beitrages wird angespart, um die erhöhten Kosten mit zunehmendem Alter aufzufangen. Das so angesparte Kapital nennt man Altersrückstellung. Die gebildete Altersrückstellung soll jedoch beim Wechsel des Versicherers nicht in voller Höhe mitgegeben werden, ein Beitragsvergleich zur privaten Krankenversicherung lohnt jetzt mehr denn je.