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Versicherung für Gartenmöbel

Apr 14 2010

Die Hausratversicherung versichert zwar grundsätzlich den kompletten Hausrat, dies betrifft jedoch nicht die Gartenmöbel auf der Terrasse. Zum Versicherungsort gehören, an dem der Hausrat auch versichert ist, gehört nur die Wohnung und Räume in Nebengebäuden. Die Terrasse am Haus gehört jedoch nicht zur Wohnung und ist daher auch nicht mitversichert. Garten, Hof und Terrassen zählen zur Umgebung des Wohnhauses und sind nicht im Versicherungsumfang eingeschlossen. Solange die Möbel im verschlossenen Keller oder der Garage stehen, sind sie auch bei einem Diebstahl versichert. Auf der Terrasse oder dem Balkon ist der Versicherungsschutz nur gewährleistet, wenn ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Dieser liegt wiederum vor, wenn der Dieb deutliche Hindernisse durch beispielweise Klettern überwinden muss.

Bei einigen Hausratversicherung ist das Risiko Gartenmöbel mit abgesichert. Bei anderen Versicherungsunternehmen kann eine spezielle Versicherung für Gartenmöbel mit abgeschlossen werden. Diese Zusatzversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten in Höhe des Neuwertes für die Gartenmöbel. Der Neuwert sind die Kosten, die anfallen, um gleichwertige Möbel neu anzuschaffen. In der Regel leistet die Versicherung Ersatz bis zu einer Höhe von einem Prozent der Hausratversicherungssumme. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro, wird die Versicherung also maximal 500 Euro für die Neuanschaffung übernehmen.

Ob eine Versicherung für Gartenmöbel vorliegt, kann man den Versicherungsbedingungen seiner Hausratversicherung entnehmen. Falls dennoch Fragen auftauchen, so sollte man sich direkt an seine Versicherung wenden. Oft beinhaltet die Versicherung für Gartenmöbel zudem eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 Euro, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat.