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Die richtige Versicherung für Trikes

Apr 07 2010

In der Regel bieten die Versicherungen einen passenden Versicherungsschutz in Anlehnung an ihre Tarife für Krades. Doch bei einigen Versicherungsunternehmen gibt es für Trikes auch einen Spezialtarif. Welche Einstufung für den Versicherungsnehmer günstiger ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Daher empfiehlt sich vor dem Abschluss einer Versicherung für Trikes, ein entsprechender Vergleich bei mehreren Anbietern. Zwar sind die Mindestdeckungssummen in der Haftpflichtversicherung vom Gesetz her festgelegt, dennoch empfiehlt sich hier ein besonderes Augenmerk drauf zu legen.

Durch die Versicherung für Trikes werden Halter und Fahrer vor den finanzielllen Folgen im Falle eines Schadens geschützt. Dabei übernimmt die Versicherung nicht nur die Regulierung des Schadens, sondern auch die Kosten, die für eine Schadensfeststellung entstehen. Auch wenn eine Einigung mit dem Schadensgegner über das Verschulden des Schadens nicht möglich ist, übernimmt die Versicherung die Kosten, die nötig sind, um dies zu klären. Die gerichtlichen Forderungen an den Versicherungsnehmer werden seitens der Versicherung geprüft.
Gerade bei einem Trike ist das Schadenspotential relativ hoch. Dies beruht unter anderem auf den Anblick des Trikes. Oftmals sind die anderen Verkehrsteilnehmer durch den Anblick abgelenkt und unaufmerksam, wodurch sich schnell eine Gefahrensituation ergibt. Daher empfiehlt sich nicht nur der Abschluss eine Haftpflichtversicherung für das Trike, sondern auch eine entsprechende Kaskoversicherung. Dabei sind nicht nur die Schäden im Falle eines Unfalls abgesichert, sondern auch Schäden, die aufgrund bös- oder mutwilliger Beschädigung Dritter entstehen.

In der Regel wird das Trike nicht das ganze Jahr hindurch genutzt, sondern nur in den Sommermonaten. In diesen Fällen kann sich ein Saisonkennzeichen empfehlen, wobei auch der Versicherungsschutz für einen bestimmten Zeitraum im Jahr festgelegt wird. Ob dies sinnvoll ist, hängt in erster Linie von den individuellen Ansprüchen des Versicherungsnehmers ab.

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