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Steuer Private Krankenversicherung: Bürgerentlastungsgesetz seit Januar

Mrz 05 2010

Bisher galt ein Maximalbetrag von 2500 Euro jährlich, der bei der Steuererklärung berücksichtigt wurde, auch dann wenn die tatsächlichen Beiträge höher lagen. Für Privatversicherte, die einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, lag der maximal abzugsfähige Betrag sogar nur bei 1.500 Euro. Diese Grenzen wurden mit in Kraft treten des Bürgerentlastungsgesetzes abgeschafft. Für viele Privatversicherte bedeutet dies Steuerersparnisse, denn oft liegen die jährlichen Beiträge über den früheren Maximalgrenzen. Der Staat geht davon aus, dass das neue Bürgerentlastungsgesetz den Versicherten eine Entlastung von insgesamt 9,5 Milliarden bringt.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass nur der Basisschutz bei der Steuer geltend gemacht werden kann. Unter dem Basisschutz in der privaten Krankenversicherung versteht man die Leistungen, die auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die meisten Privatversicherten haben jedoch in Ihrem Tarif einen höher Schutz und müssen für diesen Teil der Beiträge selbst aufkommen. Zur Zeit wissen die wenigsten Versicherten, wie sich ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung zusammensetzt. Die muss natürlich mit der Versicherung geklärt werden. Wünschenswert wäre eine jährliche Bescheinigung über die geleisteten Zahungen zur Baisversicherung, die nur der Einkommensteuer beigelgt werden muss.
Wer sich für einen Tarif mit Beitragsrückerstattung entschieden hat, der muss diese Erstattungen natürlich berücksichtigen, kann also von den Steuern auch nur die Beiträge abzüglich der Ersattung geltend machen. Gleiches gilt für erhaltenes Krankenhaustagegeld. Steuerlich gesehen dient dieses Tarifmerkmal zur Erhaltung des Vermögens und ist daher steuerlich nicht abzugsfähig.
Dennoch kann davon ausgegangen werden, das viele Privatversicherte aufgrund des neuen Bürgerentlastungsgesetzes einen enormen steuerlichen Vorteil haben. Betroffen hiervon sind insbesondere Selbständige und privat versicherte Familien.