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Feuerwerk und Feuergefahr

Dez. 31 2009

In keiner Jahreszeit ist die Brandgefahr so hoch, wie im letzten Monat des Jahres. Neben Adventskränzen, Duftlampen und weiteren Kerzen ist auch der Christbaum jedes Jahr wieder eine häufige Brandursache. Zu guter Letzt schließt das Jahr noch mit Sylvester ab und sorgt damit für den Tag mit der wohl höchsten Feuergefahr überhaupt.

Doch welche Versicherung bezahlt in welchen Fall? Grundsätzlich ist für durch Wohnungsbrände verursachte Schäden am Hausrat die Hausratversicherung zuständig. Sollte der Brand jedoch durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sein, so springt die Hausratversicherung in diesem Fall nicht ein. Was genau als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wird bleibt oftmals Entscheidungssache eines Richters. Ist der Schaden durch einen Dritten verursacht worden, so wird in aller Regel dessen Privathaftpflichtversicherung für den Schaden einstehen müssen. In der Privathaftpflichtversicherung sind auch grob fahrlässig herbei geführte Schäden versichert, Vorsatz jedoch natürlich ausgeschlossen.

Schäden, die am Gebäude durch einen Brand verursacht werden sind über die Wohngebäudeversicherung, die sogenannte Feuerversicherung, abgedeckt. Hier werden auch Schäden beglichen, die durch Dritte grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbei geführt werden. Insofern sind Hausbesitzer an Sylvester auch dann abgesichert, wenn deren Mieter fahrlässig einen Brand verursachen. In so manchem Fall wird die Gebäudeversicherung den Brandverursacher in Regress nehmen.

In jedem Fal empfiehlt es sich, die Versicherungssummen von Gebäude- und Hausratversicherungen regelmäßig einen Überprüfung zu unterziehen.

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