In der privaten Krankenversicherung läutet die ARAG Versicherung zum 01.01.2010 ein "neues Zeitalter" ein. Als erste private Krankenversicherung am Markt bietet die ARAG ihren Versicherten ab dem kommenden Jahr eine komplette Patienten-Rechtsschutz-Versicherung. Im Gegensatz zu bisherigen Angeboten beschränkt sich die Rechtschutzversicherung für Patienten bei der ARAG nicht nur auf die telefonische Beratung, sondern bietet auch Kostenschutz bei Auseinandersetzungen vor Gericht. Ein ähnliches Leistungspacket war bisher nur gegen Mehrbeitrag oder Abschluß einer seperaten Versicherung erhältlich. Bei den Tarifen der ARAG soll diese zusätzliche Leistung keinen zusätzlichen Beitrag erforderlich machen. Die Patienten-Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Gebühren des Rechtsanwalts, von bestellten Zeugen sowie Gutachtern und Gerichtsvollziehern. Desweiteren werden die anfallenden Gerichtskosten und die Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren übernommen. Ohne Selbstbeteiligung des Versicherten übernimmt die ARAG in Europe Kosten bis zu 1 Millionen Euro, weltweit sit die Deckung auf ein zehntel der Summe, also 100 000 €, begrenzt.
Weiterhin bietet die ARAG parallel dazu die juristische Erstberatung per Telefon bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen.
Ob diese Leistung Schule macht und die weiteren Krankenversicherungen am Markt ihr Leistungsspektrum ebenfalls um diesen Punkt ergänzen werden, bleibt abzuwarten. Sollte die ARAG in künftigen Tests von Verbrauchermagazinen gegenüber den Mitbewerbern aufgrund dieser Leistungserweiterung besser abschneiden, so kann man davon ausgehen, daß andere Versicherungen am Markt nach und nach ihre Tarife um diesen Leistungsbaustein ergänzen werden.