Alle Jahre wieder werden die Rechengrößen zur Sozialversicherung in Deutschland neu bestimmt. Ausschlaggebend für die vorgenommenen Änderungen ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland. Laut Vorgabe durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordung wurden die vorläufigen Zahlen für das Jahr 2010 veröffentlicht. So wird die Jahresarbeitentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze für die gesetzlliche Krankenversicherung) im nächsten Jahr voraussichtlich 49950 € betragen- Somit steigt die Grenze, die den Eintritt in die private Krankenversicherung regelt weiter und entfernt sich zunehmend von der Beitragsbemessungsgrenze (die Grenze, nach der sich die maximal zu zahlenden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnen), die im kommenden Jahr wohl 45000 € betragen wird. Zudem muß inzwischen die Jahresarbeitentgeltgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden, um sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen zu können.
Für die Beitragsbemessungsgrenzen zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind im kommenden Jahr 66000 € in den alten Bundesländern und 55800 € in den neuen Bundesländern geplant. Für die knappschaftliche Rentenversicherung sollen sie bei 81600 € West und 68400 € Ost liegen.