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DEVK-Parkschadenschutz

Sep 21 2009

Ein Highlight der DEVK KFZ Versicherung ist der DEVK-Parkschadenschutz, der inzwischen auch eine eingetragene Marke ist. Hierbei kann der Versicherungsnehmer eine Delle oder Beschädigung am Fahrzeug ausbessern lassen und wird dabei nicht in der Vollkaskoversicherung hochgestuft. Abgewickelt wird der Schaden als Teilkaskoschaden. Voraussetzung hierbei ist, daß der Versicherte mit seinem KFZ zu den Vertragspartnern der DEVK Versicherung gehen und daß der Schaden mit dem sogenannten "Smart-Repair-Verfahren" behoben werden kann. Der Versicherungsnehmer muß hierbei eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 € tragen und kann einmal ium Jahr von diesem Service Gebrauch machen.

Der Vorteil dieses Angebotes liegt klar auf der Hand. Entegen der normalen Abwicklung über die Vollkaskoversicherung wird der Vollkasko-Rabatt nicht belastet und im folgenden Versicherungsjahr nach oben gestuft. Desweiteren sind die vereinbarten Selbstbeteiligungen hier nicht gültig, sondern lediglich 50 € schlagen zu buche. Nur diejenigen, die die Kaskioversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben profitieren nicht durch diese Regelung, der Prozentsatz derer dürfte aber sehr gering ausfallen.