Im direkten Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die PKV eine Reihe von Vorteilen, die sich nicht zuletzt darin begründen, dass es sich bei der PKV um ein privatrechtliches Versicherungsunternehmen handelt. Dadurch ergibt sich nämlich zum einen, dass der Gesetzgeber nur eingeschränkt Einfluss auf das Leistungsangebot und die Vertragsgestaltung nimmt. Deshalb kann die PKV ein meist weitaus größeres Leistungsspektrum anbieten kann als die GKV und die versicherten Leistungen sind über die gesamte Versicherungsdauer hinweg vertraglich garantiert, können also ohne entsprechende Beitragsanpassung weder gekürzt noch gestrichen werden. Zum anderen stehen die PKVs im Wettbewerb zueinander und sind darauf angewiesen, ihre Position am Versicherungsmarkt zu behaupten, wodurch sich für den Versicherungsnehmer wiederum eine breite Palette verschiedener Tarifoptionen ergibt, aus der er das für ihn attraktivste Angebot hinsichtlich Preis und angebotener Leistungen wählen kann.
Ein weiterer Vorteil kann sich insbesondere für diejenigen, die ein hohes Einkommen erzielen, daraus ergeben, dass die Beiträge für die PKV unabhängig vom Einkommen berechnet werden. Die Berechnung der Beitragshöhe in der PKV, die für jeden Versicherungsnehmer individuell erfolgt, basiert auf einer risikogerechten Kalkulation, was bedeutet, dass sich die Höhe des Beitrags daraus ergibt, wie hoch die Kosten sind, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird. Kriterien, die bei der Risikobeurteilung von Bedeutung sind, sind das Alter und Geschlecht, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, weitere persönliche Faktoren sowie der gewünschte Leistungsumfang. Der Versicherungsnehmer kann allerdings direkten Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen, denn zum einen müssen nur die Leistungen vergütet werden, die auch in den Versicherungsvertrag integriert werden und zum anderen besteht die Möglichkeit, eine beitragssenkende Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Weitere Vorteile ergeben sich daraus, dass die PKV erbrachte Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip abrechnet. Nimmt ein Versicherungsnehmer Versicherungsleistungen in Anspruch, tut er dies als Vertragspartner des Arztes. Dieser erstellt eine Rechnung anhand der für ihn geltenden Gebührenordnung und die PKV erstattet den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages auf das Konto des Versicherungsnehmers. Da der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Arztes ist, muss kein Vertrag zwischen Krankenkasse und Arzt bestehen und dadurch ergibt sich der Vorteil der freien Arztwahl. Hinzu kommt, dass die Leistungen individuell abgesprochen werden können, weil keine Beschränkung auf nur festegelegte Leistungen aus dem Regelkatalog vorliegt.
Die Sätze für Privatpatienten liegen grundsätzlich höher als die Geldleistungen bei gesetzlich Krankenversicherten und können zudem durch eine entsprechende Vertragsvereinbarung noch erhöht werden, wodurch sich erklärt, dass Privatpatienten den Vorteil einer bevorzugten Behandlung nutzen können.