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Versicherungsschutz für Austauschschüler bei Schüleraustausch

Mai 15 2009

Mit der Versicherung 'Auslandsschutz für Schule/Studium' können sich deutsche Schüler, europäische Schüler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Schüler anderer Nationen, die seit mindestens 2 Jahren in Deutschland wohnen, bei einem Aufenthalt im Ausland absichern. Diese Versicherung können aber auch ausländische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland bei einem Aufenthalt in Deutschland in Anspruch nehmen.

Der Auslandschutz für Schule/Studium schließt in der Regel immer zumindest eine Krankenversicherung mit ein. Je nach gewähltem Tarif erhält man einen Mindest-Krankenversicherungsschutz, einen erweiterten Krankenversicherungsschutz oder einen erweiterten Krankenversicherungsschutz mit Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie weiter Variationsmöglichkeiten.

Mit unserem Versicherungsvergleich zum Auslandsschutz für Schule und Studium können Sie sich schnell einen kostenlosen und unverbindlichen Überblick über die verschiedenen Tarife und die damit verbundenen Beiträge sowie Leistungen verschaffen.