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Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung für Pferdebesitzer

Mai 04 2009

Ein wirksamer Versicherungsschutz ist auch für Pferdehalter unabdingbar. Auch wenn man als Halter das Pferd selbst nicht geritten hat muss sich ein Geschädigter im Falle von Ansprüchen laut BGB sich an den Halter des Pferdes wenden.

Die Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor allen nennenswerten Schäden und sollte unbedingt abgeschlossen werden. Unter anderem sind bei diesem Versicherungsschutz mit eingeschlossen: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Mit dieser Versicherung brauchen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihr Pferd Sie durch ein Missgeschick oder Ungehorsam in eine finanzielle Zwickmühle befördert.

Damit Sie bei der Pferdehalterhaftpflicht gleich sparen können und den optimalen Schutz für Sie herausfinden bieten wir Ihnen auf versicherungsarchiv.de die Möglichkeit zu einem Pferdehaftpflichtversicherungsvergleich.