Wohngebäudeversicherung
 

Wohngebäudeversicherung

Abgelegt am 22. März 2007 um 22:06 Uhr unter Wohngebäudeversicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden, die an einem Wohngebäude, durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm/Hagel entstehen können. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf das Wohngebäude und das Gebäudezubehör, nicht etwa dessen Inhalt, welcher über die Hausratversicherung abgesichert werden kann. Bei der Wohngebäudeversicherung kann jede der Gefahren (Feuer,Leitungswasser,Sturm/Hagel) einzeln abgesichert werden. Meist wird für Finanzierungen von Gebäuden die Feuerversicherung vorrausgesetzt. Verschiedene Einschlüsse, wie z.B. die Abdeckung von Elemetarschäden oder Überspannungsschäden durch Blitz sind in der Wohngebäudeversicherung möglich. . Zur Berechnung des Wertes eines Gebäudes wird von den meisten Versicherern die Versicherungssumme 1914 herangezogen. Die Versicherungsform der gleitenden Neuwertversicherung ist die meistgewählte Form der Gebäudeversicherung, bei der die Versicherungssumme 1914 mit dem aktuellen gleitenden Neuwertfaktor multipliziert wird.

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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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