Unterversicherungsverzicht
 

Unterversicherungsverzicht

Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung kann ein sogannannter Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Eine eventuelle Unterversicherung wird dann bis zur höhe der Versicherungssumme nicht angerechnet.

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Einen Versicherungsvergleich unter verschiedenen Anbietern sowie Angebote zu Privatversicherungen, Sach- und Personenversicherungen, finden Sie hier.

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