Überschwemmung
Schäden durch Überschwemmung sind in der Regel weder in der Hausratversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung versichert.
Sie können aber sowohl für den Hausrat als auch für das Wohngebäude über die Deckungserweiterung Elementarschäden mitabgesichert werden.
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Versicherungsvergleich verschiedener Anbieter und Angebote zu Sach- und Personenversicherungen.
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