Kfz/Auto Teilkaskoversicherung | Versicherungslexikon
 

Teilkaskoversicherung (Auto, Kfz, ...)

Abgelegt am 23. Juni 2006 um 12:46 Uhr unter KFZ-Versicherung - Versicherungslexikon für Fachbegriffe

Die Teilkaskoversicherung, auch Fahrzeugteilversicherung genannt, deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Brand, Explosion, Kurzschluss in der Verkabelung oder durch Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden sind. Ebenfalls versichert sind Schäden die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild ( im Sinne des § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes ) entstehen. Weiterhin deckt die Teilkaksoversicherung den reinen Biss-Schaden durch Marder an Kabeln, Schläuchen und Leitungen ( alle darüber hinaus gehenden Schäden durch Marderbiss sind über die Vollkaskoversicherung abgedeckt ) des versicherten KFZ ab ( Ausnahme: Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge ). Folgeschäden die durch Marderbiss entstehen, sind nicht versichert.

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